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Häufig gestellte Fragen zum alten Führerschein

Besteht eine Umtauschpflicht für alte Führerscheine ?
Nein, eine Verpflichtung zum Umtausch besteht derzeit nicht. Inhaber alter Führerscheine genießen Besitzstandsschutz, d.h. ihre alten Führerscheine behalten weiter ihre Gültigkeit. Neu eingeführt wurden allerdings Befristungen einzelner Fahrerlaubnisklassen, die auch Altinhaber betreffen können. Inhaber alter PKW- und LKW-Klassen sind mit Vollendung des 50. Lebensjahres nicht mehr berechtigt, Fahrzeugkombinationen von mehr als insg. 18,5 t (Zugfahrzeug max. 7,5 t) zu führen, wenn sie ihren alten Führerschein nicht rechtzeitig umschreiben lassen.


Was brauche ich für eine Führerschein-Umschreibung ?

Den neuen EU-Führerschein können Sie in der für Sie zuständigen Führerscheinstelle (meist beim Einwohnermeldeamt etc.) umschreiben lassen bzw. freiwillig eintauschen. Vorzulegen ist der alte Führerschein, ein Personalausweis und ein aktuelles biometrisches Passbild, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt. Für den Umtausch wird eine Verwaltungsgebühr von ca. 25 € erhoben.


Welche Fahrerlaubnissen darf ich mit meinem alten Führerschein noch fahren ?


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