Seit 1934 im Dienst der Verkehrserziehung!

AM - Roller


Fahrzeugarten:

—» zweirädrige Kleinkrafträder
—» zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor


Leistungsmerkmale:

—» eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
—» Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor


Voraussetzungen:

—» Mindestalter 16 Jahre
—» Sehtest
—» Passbild
—» Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen


Ausbildung:

Theorie:
—» Grundunterricht: 12 Stunden (bei Vorbesitz einer anderen Klasse Verkürzung auf 6 Stunden)
—» klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden

Praxis:
—» Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
—» Sonderfahrten entfallen


Prüfung:

Theorie:
—» Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
(Bei zweimal 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.)

Praxis:
—» Dauer 30 Minuten  (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)


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